CH ORF (R4)
2.0.0-ballot - ballot
This page is part of the CH ORF (R4) (v2.0.0-ballot: STU 2 Ballot 1) based on FHIR R4. This is the current published version in its permanent home (it will always be available at this URL). For a full list of available versions, see the Directory of published versions
Frau S. Ufferer hat am 15. März 2021 einen Termin bei ihrer Hausärztin Dr. O. Rderplacer in der Gruppenpraxis ‘Happy Doctors’. Die Patientin klagt über wiederkehrende Knieschmerzen. Aufgrund der Anamnese und der körperlichen Untersuchung beschliesst die Ärztin, eine Röntgenaufnahme anzuordnen, die im Institut für Radiologie des Spitals ‘Happy Hospital’ von Dr. O. Rderfiller durchgeführt werden soll. Die medizinische Praxisassistentin D. Ataenterer erfasst den Radiologie-Auftrag und schickt ihn an das Institut für Radiologie. Im Auftrag ist auch vermerkt, dass die Kopie dieses Auftrags (sowie alle daraus resultierenden Ergebnisse) der Patientin zugesandt werden soll.
Frau S. Ufferer verspürt am späten Abend des 30. März 2021 einen stechenden Schmerz im Unterbauch. Ihre Hausärztin der Gruppenpraxis ‘Happy Doctors’, welche Notdienst hat, überweist die Patientin an das Regionalspital. Der diensthabende Arzt im Regionalspital Dr. P. Lacer ordnet ein Thorax-CT an. Anhand des Thorax-CTs hat er den Verdacht auf ein Aortenaneurysma. Da in dieser Nachschicht kein Radiologie im Regionalspital Dienst hat, telefoniert Dr. P. Lacer mit der Radiologin Dr. F. Iller im Universitätsspital und schickt ihr den Auftrag für die externe Diagnostik. Wegen der Verdachtsdiagnose drängt die Zeit und die Radiologin will nach Erhalt des Auftrags mit den CT-Bildern dringend kontaktiert werden. Der Verdacht auf ein Aortenauneurysma bestätigt sich und Dr. F. Iller meldet dies sofort telefonisch an Dr. P. Lacer. Frau S. Ufferer wird deshalb als Notfall in die Thoraxchirurgie verlegt und sofort operiert.
Eine Anmeldung für die Heimpflege (od. auch einen anderen ambulanten Service, z.B. Mahlzeitendienst) kann in unterschiedlichen Situationen erfolgen:
Patient ist zuhause
Patient ist aktuell in einer stationären Einrichtung und wird bald nach Hause entlassen
Patient ist zuhause, wir jedoch in eine stationäre Einrichtung (z.B. Spital) eintreten und anschliessend von dieser (oder einem nachfolgenden stationären Aufenthalt (z. B. Rehab) nach Hause entlassen.
Im Fall eines stationären Aufenthaltes vor der Heimpflege ist für die Planung der Heimpflege das Entlassungsdatum und ev. auch das Entrittsdatum wichtig; für ev. Nachfragen soll auch die Institution des stationären Aufenthaltes bekannt sein.
Die Anmeldung für eine Heimpflege erfolgt oft auf Initiative dritter. Wesentlich ist auch, ob es sich beim Initianten um den gesetzlichen Vertreter handelt.
Die Anmeldung für die Heimpflege geht oft - gerade bei stationären Patienten - nicht vom Hausarzt aus; dieser muss der Heimpflege jedoch bekannt sein.
In der Praxis kann eine (provisorische) Anmeldung für eine Heimpflege notwendig werden, bevor das formale Einverständnis des Patienten vorliegt. Dies muss aus der Anmeldung hervorgehen
Die obigen Angaben sind administrativer Art; CH ORF sieht dafür mit der Version 1.1 entsprechende Attribute vor. Betreffend Einverständnis des Patienten erlaubt das Formular eine differenzierte Darstellung der Situation als Freitext.
Für die Erfassung weiterer medizinischen und pflegerischen Angaben wird auf CH-eTOC verweisen.
Die Möglichkeit zusätzlicher Angaben für die Anmeldung zur Heimpflege (s. o.) deckt auch die administrativen Anforderungen an ein Entlassungsschreiben ab. Zusätzlich sind bei diesem Anwendungsfall weitere medizinische und pflegerische Angaben erforderlich. Dafür wird auf CH-eTOC CH-eTOCverweisen.
Die Terminplanung ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz einfach:
Es ist nicht leicht, all diese Eventualitäten mit einer einfachen Applikation abzudecken. Daher ist eine umfassende Terminplanung für Überweisungen im Rahmen dieses Leitfadens nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, Datum und Uhrzeit anzugeben und zu vermerken, ob der Termin fest zugesagt oder lediglich vorgeschlagen wurde. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bevorzugte Datums-/Zeitintervalle anzugeben.
Einige Gesundheitsdienstleister bieten ihre Leistungen an mehr als einem Standort an, so kann es auch passieren, dass ein Auftrag/Verordnung zu mehr als einer Konsultation führt (z.B. Holter-EKG mit einem Termin für die Anbringung des Geräts zu Beginn und einem Termin für die Rückgabe am Ende). In CH ORF sind daher mehrere Termine (n Appointments) pro Leistungsauftrag (ServiceRequest) vorgesehen.